Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Start- und Landebahn wurde am 5. Juli 2011 von der Regierung von Oberbayern erlassen. Mit dieser Entscheidung bestätigte die Genehmigungsbehörde nach intensiver Prüfung und Abwägung sämtlicher Aspekte des Ausbauvorhabens die beantragten Planungen für die dritte Start- und Landebahn samt den Teilprojekten.
Im Juli 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die letzten Beschwerden zurück und entschied damit abschließend, dass die Planungen der Flughafen München GmbH alle fachlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Baurecht ist damit rechtskräftig und gültig.
Die bayerische Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hat sich 2023 in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Moratorium hinsichtlich der Planungen für den Bau einer dritten Start- und Landebahn bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode verständigt.