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Fundbüro Flughafen München
Informationen für Verlierer


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Fundbüro
Informationen für Verlierer
Wir helfen Ihnen den Gegenstand wieder zu finden und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verlust bei uns anzuzeigen. Wir hoffen, dass wir auch Sie bald zur Abholung Ihrer verlorenen Sache begrüßen können.
Bei Verlust einer Sache gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Verwenden Sie bitte zur ersten Suche unser Online-Fundbüro
- Bei Treffermeldung telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme
- Detailierte Identifizierung des Gegenstandes
- Bereitstellung von Nachweismöglichkeiten
- Klärung bei Abholung mit Vollmacht
- Abholungstermin vereinbaren
Bei der Online-Suche beachten Sie bitte folgende Punkte:
Wir weisen aber darauf hin, dass dort natürlich nur die Sachen aufgeführt sind, die von Findern abgegeben wurden. Da der Flughafen sehr groß ist, kann es vorkommen, dass Fundsachen erst nach Ablauf von einigen Tagen im Fundbüro landen und erst dann im System registriert werden können.
Sollten Sie eine oder mehrere Treffermeldungen bei Ihrer Online-Suche erhalten, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail unter Angabe von entsprechenden Detailmerkmalen direkt mit dem Fundbüro einen Abgleich durchführen.
Kontakt Fundbüro
Sollten Sie eine oder mehrere Treffermeldungen bei Ihrer Online-Suche erhalten, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail unter Angabe von entsprechenden Detailmerkmalen direkt mit dem Fundbüro einen Abgleich durchführen.
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Gesetzliche Aufbewahrungszeit und Entgelt des Fundbüros
Gelagert werden Fundsachen 6 Monate lang nach der erfolgten Anzeige des Fundes § 978 BGB. Hat der Verlierer seinen Gegenstand in diesem Zeitraum nicht abgeholt, wird er öffentlich versteigert (§ 979 BGB). Zur Versteigerung gelangen nur Sachen die noch gebrauchsfähig sind.
Für die Bearbeitung der Fundsachen wird bei Versand oder Abholung eine Entgelt/Gebühr fällig. Die gültigen Entgelte entnehmen Sie der Entgeltliste für Fundsachen.
Entgeltliste für Fundsachen (pdf)
Für die Bearbeitung der Fundsachen wird bei Versand oder Abholung eine Entgelt/Gebühr fällig. Die gültigen Entgelte entnehmen Sie der Entgeltliste für Fundsachen.
Entgeltliste für Fundsachen (pdf)
Nachweismöglichkeiten des Eigentums
Neben Ihrem Ausweis (es sei denn, dieser befindet sich bei der Fundsache) sind zur Abholung bspw. folgende Nachweise mitzubringen:
- ein entsprechender Kaufvertrag
- eine detailierte Beschreibung der Sache
- bei Schlüsseln ein identischer Zweitschlüssel

