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EU-Verordnung 1107/2006
Flughafen München Mobility Service
Am Flughafen München steht jedem Passagier mit eingeschränkter Mobilität gemäß EU-Verordnung 1107/2006 eine kostenfreie Betreuung zu.
Gleichberechtigte Teilnahme am Luftverkehr
Das Grundanliegen der Verordnung besteht darin, behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden in gleichem Umfang wie anderen Menschen die Teilnahme am Luftverkehr zu ermöglichen.
Um dieses Ziel zu gewährleisten, wird die Prozessverantwortung von den Fluggesellschaften auf die Flughäfen übertragen. Diese sind nunmehr verantwortlich, dass die Hilfeleistung erbracht wird und die europaweit einheitlichen Standards eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Download (pdf)
Flughafen München GmbH & Ambulanz Aicher München oHG
Für Ihre Anregungen oder Ihre Kritik schreiben Sie bitte eine E-Mail an: mobility@munich-airport.de
| Kontakt | |
|---|---|
| Ambulanz Aicher München oHG | externer Link |

