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Folgende Punkte sollten Sie beachten
Abflug
Damit Ihre Reise entspannt beginnen kann die wichtigsten Zollinformationen für den Abflug vom Flughafen München: Wo befinden sich die Zollbüros? Was ist bei der Zollabfertigung zu beachten?

Mehrwertsteuerrückerstattung
Reisende mit Wohnsitz außerhalb eines EU-Landes können sich die Mehrwertsteuer für im Inland erworbenen Waren bei der Ausfuhr rückerstatten lassen.

Wo befinden sich die Zollbüros?
Im Terminal 1:
Bereich B, Ebene 04, geöffnet von 6 - 22 Uhr
Bereich F, Schalteröffnung 3 Stunden vor Abflug (Hinweis: vom Bereich F abreisende Passagiere erhalten die Ausfuhrbescheinigung ausschließlich in diesem Bereich)

Im Terminal 2:
Ausfuhrbüro, Ebene 04 für Waren im aufzugebenden Gepäck, geöffnet 6 - 22 Uhr
Ausfuhrbüro, Ebene 05 - Süd für Waren im Handgepäck, geöffnet 6 - 22 Uhr

Was ist bei der Zollabfertigung zu beachten?
Die Ausfuhrbescheinigung kann nur erteilt werden, wenn Sie Ihre auszuführenden Waren vorzeigen, Ihren Reisepass oder andere Grenzübertrittspapiere, Ihr für den selben Tag ausgestelltes Flugticket sowie Ihre Ausfuhrbelege, wie z.B. Rechnung oder Tax-Free-Schecks vorlegen.

Bitte beachten Sie:
Ihre Ausfuhrbelege müssen mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse versehen sein!

Wird die Ausfuhrbescheinigung vor oder nach dem Check-in verteilt?
Hier ist zu unterscheiden, ob Ihr Abflug im Terminal 1 oder im Terminal 2 erfolgt.

Terminal 1:
Lassen Sie Ihr aufzugebendes Reisegepäck mit der Ware, die zur Ausfuhr bestimmt ist, zunächst am Schalter der Luftverkehrsgesellschaft mit einem Gepäckanhänger versehen. Führen Sie anschließend dieses Gepäck dem Zoll zur Erteilung der Ausfuhrbescheinigung in der Ebene 04 vor. Für Waren, die Sie im Handgepäck mitführen, wird dort die Ausfuhrbescheinigung ebenfalls erteilt.

Terminal 2:
Lassen Sie Ihr aufzugebendes Reisegepäck mit der Ware, die zur Ausfuhr bestimmt ist, zunächst am Schalter der Luftverkehrsgesellschaft mit einem Gepäckanhänger versehen. Führen Sie anschließend dieses Gepäck dem Zoll zur Erteilung der Ausfuhrbescheinigung in der Ebene 04 vor. Für Waren, die Sie im Handgepäck mitführen, wird die Ausfuhrbescheinigung in der Ebene 05 erteilt.

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