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Folgende Punkte sollten Sie beachten
Ankunft
Nach der Passkontrolle gelangen Sie zur Zollkontrolle. Dort müssen Sie sich für den roten (anmeldepflichtige Waren) oder grünen (anmeldefreie Waren) Ausgang entscheiden.

Anmeldefreie und anmeldepflichtige Waren
Hinweisschilder anmeldefreie und anmeldepflichtige Waren
Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU einreisen oder nicht mehr als die zulässigen Freimengen mit sich führen, benutzen Sie bei der Zollkontrolle den Grünen Ausgang.

Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen mit, benutzen Sie den Roten Ausgang und melden die Waren beim Zoll an.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmte Waren, unabhängig von ihrem Wert, immer anzumelden sind. Dies gilt auch für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Munition, artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon sowie daraus hergestellte Waren).

Abgabenfrei sind Waren, die Sie gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Gepäck führen (Reisemitbringsel). Bitte beachten Sie folgende Mengen- und Wertgrenzen im Flugverkehr:

Tabakwaren (Personen über 17 Jahre)
a) 200 Zigaretten oder
b) 100 Zigarillos oder
c) 50 Zigarren oder
d) 250 Gramm Rauchtabak oder
e) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Personen über 17 Jahre)
a) ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem
Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder zwei Liter Alkohol
und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22
Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
b) vier Liter nicht schäumende Weine und
c) 16 Liter Bier

Arzneimittel
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Andere Waren
Bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Reisende unter 15
Jahren gilt ein gesonderter Warenwert in Höhe von 175.- Euro.

 
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  • Informationsvideo der EU zur Einfuhr tierischer Erzeugnisse
 

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