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Häufig gestellte Fragen
Compliance / BKMS® System
Kugelschreiber mit Paragrafenzeichen
Der Schutz des Hinweisgebers ist oberstes Prinzip des Business Keeper Monitoring Systems (BKMS® System). Die zertifizierte "Anonymitätswahrung" des Systems kann vom Hinweisgeber jederzeit überprüft werden.
  1. Wie wird meine Anonymität geschützt? Das Sicherheitskonzept stellt mit seinen Verschlüsselungstechniken für Datenübertragung und Datenzugriff den derzeit höchstmöglichen Standard dar und wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kontinuierlich zertifiziert.

    Gegenstand der Überprüfung sind umfangreiche physikalische und programmtechnische Analysen, welche die Sicherheit des Systems und des verwendeten Servers nachwiesen.

    Das Gutachten mit Zertifikat bestätigt folgende Einzelnen:
    • die Anonymität des Hinweisgebers ist geschützt,
    • direkt vom Kunden empfangene Meldungen können durch Dritte oder die Business Keeper AG selbst nicht empfangen werden


    Es werden weder die IP-Adresse Ihres Rechners noch andere persönliche Daten mitprotokolliert und gespeichert.

  2. Warum soll ich eine Meldung abgeben? Die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und organisationsinterner Normen ist Teil unserer Unternehmenskultur. Wir erwarten rechtmäßiges und ethisch korrektes Verhalten von unseren Führungskräften und Mitarbeitern, aber auch von unseren Lieferanten, Kunden und anderen Vertragspartnern.

    Vielleicht haben Sie Kenntnis von normwidrigen Handlungen oder Verhaltensweisen, die der Flughafen München GmbH oder einer ihrer Tochtergesellschaften schaden können.

    Durch Ihren Hinweis helfen Sie, schädigende Vorgänge frühzeitig aufzudecken und so finanzielle Schäden oder Image-Schäden vom Unternehmen abzuwenden.

    Als Mitarbeiter helfen Sie dadurch, das Fortbestehen Ihres Unternehmens und Ihres eigenen Arbeitsplatzes zu sichern. Als Vertragspartner handeln Sie nicht nur im Interesse der FMG, sondern im berechtigten eigenen Interesse, wenn Sie Praktiken aufdecken, die den fairen Wettbewerb verhindern.

  3. Welche Meldungen helfen uns? Meldungen zu bestimmten Verstößen gegen gesetzliche und organisationsinterne Regeln werden entgegengenommen.

    Genaue Informationen zu möglichen Schwerpunkten einer Meldung erhalten Sie während des Meldeprozesses.

  4. Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein? Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie links oben auf unserer Einführungsseite auf den Button "Meldung abgeben".

    Der Meldeprozess umfasst 4 Schritte:
    1. Zunächst werden Sie gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
    2. Auf der folgenden Seite werden Sie nach dem Schwerpunkt Ihrer Meldung gefragt.
    3. Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Fragen zur Kategorisierung Ihres Hinweises. Für den freien Text haben Sie 4.096 Zeichen zur Verfügung, was einer voll beschriebenen DIN A4-Seite entspricht. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Vorgangsnummer als Beleg, dass Sie diese Meldung gesendet haben.
    4. Im Anschluss richten Sie sich, wenn Sie möchten, Ihren eigenen geschützten Postkasten ein. Über diesen erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung, können Sie Rückmeldungen und Rückfragen von uns entgegennehmen und werden Sie über die Bearbeitung Ihres Hinweises informiert.

    Falls Sie bereits aufgrund früherer Nutzung des BKMS® Systems einen geschützten Postkasten haben, gelangen Sie direkt über den Button "Login" zu diesem Postkasten. Auch hier müssen Sie zunächst in Ihrem eigenen Interesse die Sicherheitsabfrage bestätigen.

    Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das BKMS® System Ihre Anonymität technisch.

    Ihre Meldung geht beim Compliance-Beauftragten des FMG-Konzerns (siehe Fußzeile) ein und wird dort bearbeitet. Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Fall interessiert sind. Missstände sollen aufgedeckt und finanzielle Schäden abgewendet werden.

  5. Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym? Oberstes Prinzip des BKMS® Systems ist der Schutz des Hinweisgebers. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist zertifiziert und kann von Ihnen jederzeit überprüft werden.

    Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie Pseudonym/Benutzername und Kennwort selbst. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Sie werden zu keinem Zeitpunkt im Meldeprozess nach persönlichen Angaben gefragt. Sie brauchen keine Daten einzugeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Bitte verwenden Sie für die Meldung nicht einen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PC.

    Über den geschützten Postkasten wird Ihnen ein Bearbeiter mitteilen, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten - Sie bleiben auch während des Dialogs anonym. Wir sind an Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden, nicht an Ihnen als Hinweisgeber.


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