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Flüssiges im Handgepäck


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Häufig gestellte Fragen
Neue Handgepäckregelungen - was darf mit und was nicht?
Wenn Sie Fragen zum Thema Flüssigkeiten im Handgepäck haben, finden Sie hier die passenden Antworten. Wie können Sie sich vorbereiten und welche Sonderregelungen gibt es, z. B. für Medikamente?
- Für welche Flüge gilt die Verordnung"? Die europäische Verordnung zur Beschränkung der im Handgepäck mitzuführenden Flüssigkeitsmenge ist auf alle Flüge anwendbar, die von Flughäfen innerhalb der EU abgehen, unabhängig vom Ziel und unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Sie deckt auch Passagiere ab, die an einem Flughafen innerhalb der Union von einem Flug auf den nächsten umsteigen; für Passagiere, deren erster Flug an einem Flughafen innerhalb der EU beginnt, werden gewisse Ausnahmen vorgesehen.
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Wer kann detaillierte Informationen zu der neuen Regelung und der geplanten Umsetzung geben?
Zu den Hintergründen der Entscheidung und deren konkreten Auswirkungen an den einzelnen Kontrollpunkten geben die EU oder die zuständigen Behörden (Bundesministerium des Innern) detaillierte Auskunft.
Klicken Sie dazu auf folgende Links: Ergänzende Infos:
Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
Zur Homepage des Bundesinnenministeriums -
Sind Flüssigkeiten im Handgepäck auf EU-Flügen noch erlaubt?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen bestehen für Behältnisse mit Flüssigkeiten oder ähnlichen Produkten, z. B. Zahncreme, in Packungsgrößen bis zu 100 ml (es gilt die abgedruckte Höchstfüllmenge).
Zusätzlich müssen alle einzelnen Behältnisse vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Jeder Fluggast darf nur einen Plastikbeutel mit an Bord nehmen. Der Plastikbeutel muss an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. -
Wie können sich die Fluggäste auf die Kontrollen am Flughafen vorbereiten?
Passagiere sollten die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord auf das Nötigste zu beschränken.
Um die Sicherheitskontrolle zu beschleunigen, empfehlen wir, den Beutel mit den Flüssigkeiten separat vom Handgepäck bereitzuhalten.
Gleiches gilt für Jacken und elektronische Geräte, die ebenfalls gesondert kontrolliert werden. -
Welche Artikel fallen unter die Definition "Flüssigkeiten"?
Im Handgepäck sind Flüssigkeiten oder vergleichbare Stoffe in ähnlicher Konsistenz verboten.
Dazu gehören Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole (Sprays) und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. - Warum müssen Flüssigkeiten fortan in einem Plastikbeutel transportiert werden? Dieses Verfahren wurde aus Gründen der Praktikabilität gewählt, um die Anzahl der an Bord mitgeführten Behältnisse zu limitieren. Durch diese Lösung konnte ein komplettes Flüssigkeitsverbot vermieden werden.
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Wo können Fluggäste die Plastikbeutel erwerben?
Die Beutel sind im Handel käuflich zu erwerben, z. B. als verschließbare Gefrierbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen.
Am Flughafen stehen vor den Sicherheitskontrollen spezielle Automaten zur Verfügung. Auch in den Geschäften wie z. B. Newspoint, Check-Out oder Edeka sind diese Tüten erhältlich. -
In welcher Form ist die Mitnahme von Medikamenten und Spezialnahrung im Handgepäck erlaubt?
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung und Diabetikerkost), die für die Dauer des Fluges unbedingt benötigt werden (z. B. Nasenspray, Augentropfen oder Insulin), dürfen mit an Bord genommen werden.
Im Zweifelsfall muss der Fluggast die Notwendigkeit zur Mitnahme im Handgepäck glaubhaft nachweisen (z. B. durch Vorlage eines Rezeptes).
Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des durchsichtigen Plastikbeutels transportiert werden, müssen aber an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. - Dürfen Duty Free-Artikel im Handgepäck mitgenommen werden? Grundsätzlich dürfen Duty Free-Artikel im Handgepäck mitgeführt werden, wenn diese an Flughäfen in der EU erworben wurden und in einer von der Verkaufsstelle versiegelten Tüte zusammen mit einem Kaufbeleg vom selben Tag transportiert werden.
- Dürfen Duty Free-Artikel an Bord von Flugzeugen erworben werden? Sie dürfen Artikel im Handgepäck mitführen, die Sie an Bord eines EU-registrierten Flugzeugs gekauft haben, wenn sie in einer versiegelten Plastiktüte transportiert werden und ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.
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Gibt es die Möglichkeit, Produkte, die nicht mit an Bord dürfen, am Airport in Verwahrung zu geben?
Produkte, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Institutionelle Aufbewahrungsmöglichkeiten, speziell für Flüssigkeiten, gibt es an den Flughäfen nicht.
Der Flughafen München bietet aber eine gebührenpflichtige Gepäckaufbewahrung an. -
Übernehmen Fluggesellschaften oder der Flughafen Haftung für Artikel, die an der Sicherheitskontrolle zurückgelassen werden mussten?
Der Flughafen oder die Fluggesellschaften können keine Haftung für zurückgelassene Artikel übernehmen.
Für Gegenstände, die mit dem aufzugebenden Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen.

