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Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiterverpflegung
Eine Vielzahl flughafenansässiger Firmen beteiligen sich in Form eines Arbeitgeberzuschusses an der Verpflegung ihrer Mitarbeiter.
Arbeitgeberzuschuss
Eine Vielzahl flughafenansässiger Firmen beteiligen sich in Form eines Arbeitgeberzuschusses an der Verpflegung ihrer Mitarbeiter.
Die häufigste Zuschussart am Flughafen München ist die sogenannte 50%-Regelung. Ihre Mitarbeiter zahlen an der Kasse nur 50% des Rechungsbetrages; der Rest wird Ihnen als Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Wollen auch Sie mit einem Zuschuss Ihren Mitarbeitern eine günstige und ausgewogene Verpflegung ermöglichen?
Dann melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie gerne:
Die häufigste Zuschussart am Flughafen München ist die sogenannte 50%-Regelung. Ihre Mitarbeiter zahlen an der Kasse nur 50% des Rechungsbetrages; der Rest wird Ihnen als Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
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Kontakt
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Flughafen München GmbH Günter Wagner |
|
| Telefon | +49 89 975-3 15 40 |
| Fax | +49 23 915 3 15 06 |
| guenter.wagner@munich-airport.de | |
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REK Kaufmännische Steuerung |
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| Straße | Nordallee 25 |
| PLZ / Ort | 85356 München-Flughafen |



