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Pressemitteilung
vom 31.07.2006
vom 31.07.2006
Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens
Dritte Start- und Landebahn am Flughafen München
Die Flughafen München GmbH (FMG) hat heute - wie bereits im Nachbarschaftsbeirat angekündigt - bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer dritten Start- und Landebahn gestellt. Beigefügt wurden dem Antrag neben einer detaillierten Begründung der geplanten Ausbaumaßnahme insgesamt 18 Gutachten und Planungsunterlagen, darunter eine Luftverkehrsprognose, zwei Kapazitätsgutachten und eine Umweltverträglichkeitsstudie. Insgesamt umfassen die Antragsunterlagen acht Aktenordner mit mehreren Tausend Seiten und cirka 100 Plänen.
Die FMG beantragt in dem Verfahren die Realisierung der sogenannten Bahnvariante 5b. Diese weist im Verhältnis zur bestehenden Nordbahn einen Achsabstand von 1.180 Metern und einen sogenannten Schwellenversatz von 2.100 Metern auf. Die Vorzugsvariante ist aus der Überprüfung von ursprünglich mehr als zwei Dutzend Standorten hervorgegangen. Von den sechs Bahnlagen, mit denen das Kapazitätsziel von mindestens 120 planbaren Starts und Landungen pro Stunde erreicht werden kann, stellt die im Verfahren beantragte Bahnlage 5b nach Einschätzung der FMG die verträglichste Lösung dar.
Die FMG beantragt in dem Verfahren die Realisierung der sogenannten Bahnvariante 5b. Diese weist im Verhältnis zur bestehenden Nordbahn einen Achsabstand von 1.180 Metern und einen sogenannten Schwellenversatz von 2.100 Metern auf. Die Vorzugsvariante ist aus der Überprüfung von ursprünglich mehr als zwei Dutzend Standorten hervorgegangen. Von den sechs Bahnlagen, mit denen das Kapazitätsziel von mindestens 120 planbaren Starts und Landungen pro Stunde erreicht werden kann, stellt die im Verfahren beantragte Bahnlage 5b nach Einschätzung der FMG die verträglichste Lösung dar.
