Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine COVID-19 Testpflicht und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht (5. Bayer. EQV seit 5.11.2020)
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Alle Einreisenden nach Bayern aus einem Risikogebiet sind verpflichtet, bei Einreise einen negativen Corona-Test vorzuweisen oder sich binnen 48 Stunden nach Einreise testen zu lassen. Das Ergebnis muss in jedem Fall binnen 72 Stunden der für sie zuständigen Gesundheitsbehörde mitgeteilt werden.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Diese werden vom BMI erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.
Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:
- EU-Mitgliedstaaten
- Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
- Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.