Von der Sedierung, Beruhigung oder dem Einsatz von psychoaktiven Medikamenten bei Tieren, die transportiert werden, wird abgeraten. Beruhigungsmittel sind nur im Ausnahmefall und nur unter tierärztlicher Überwachung erlaubt. Einige Airlines akzeptieren generell keine sedierten Tiere.
In allen Fällen, in denen Beruhigungsmittel verwendet werden, muss der Transportbox ein Vermerk beigefügt werden, in dem das Einzelgewicht des Tieres/der Tiere, der generische Name des verwendeten Medikaments, die Dosis, die Art der Verabreichung und der Zeitpunkt der Verabreichung angegeben werden. Ein entsprechender Hinweis muss auch dem Check-in Personal der Fluggesellschaft gegeben werden.
Bitte beachten: die Angabe, ob und was einem Tier verabreicht wurde ist zwingend notwendig, da ggf. der Haftungsanspruch des Besitzers erlischt.