Bei vielen Positionen am Flughafen München benötigst du den Zugang zum Sicherheitsbereich (nicht öffentlich). Die Zuverlässigkeitsüberprüfung richtet sich nach den Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) und der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV). Sie umfasst eine Abfrage bei verschiedenen Stellen gem. § 7 Abs. 3 LuftSiG: Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder und dem Bundeszentralregister. Soweit erforderlich, können auch das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, Militärischen Abschirmdienst sowie die Unterlagenbehörde des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angefragt werden.
Bei ausländischen Antragstellern können darüber hinaus auch Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister eingeholt und soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde gerichtet werden. Soweit im Einzelfall erforderlich, kann die Luftsicherheitsbehörde auch Anfragen an uns als Flughafenbetreiber sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen richten.
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Luftamt Süd