Die Benennung ist beim Flughafenbetreiber schriftlich zu beantragen. Die auszufüllenden Formulare sind auf der Website des Flughafens erhältlich:
http://www.munich-airport.de/flughafenlieferungen
Folgende Dokumente müssen für den Erstantrag vollständig ausgefüllt vorgelegt werden:
- Antrag zur Benennung als „bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen" gemäß Anhang der VO (EU) 2015/1998, Kapitel 9 inkl. der Verpflichtungserklärung als „Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen"
- Nachweis der Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten (Schulungsnachweis gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) 2015/1998)
- Sicherheitsprogramm zum Antrag auf Benennung als „bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen" gemäß Anhang der VO (EU) 2015/1998 Kap. 9 am Flughafen München (Musterprogramm ist unter www.munich-airport.de/flughafenlieferungen erhältlich)
- Liste der Personen, die Lieferungen in die Sicherheitsbereiche durchführen
- Aktuelle amtliche Handelsregisterauskunft
Alle vom Antragsteller ausgefüllten Formulare müssen vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und vom Sicherheitsbeauftragten unterschrieben werden.
Antragstellende Unternehmen, die bereits vom Luftfahrtbundesamt (LBA) als reglementierte Beauftragte für Luftfracht zugelassen sind, legen zusätzlich den Zulassungsbescheid des LBA vor.
Antragstellende Unternehmen, die bereits vom Luftfahrtbundesamt (LBA) als reglementierter Lieferant von Bordvorräten zugelassen sind, geben zusätzlich die Zulassungsnummer des LBA an.
Die vollständigen Antragsunterlagen werden vom Antragsteller an folgende Adresse gesendet:
Flughafen München GmbH
Konzernbereich Konzernsicherheit
Postfach 231755
85326 München