Wenn „reglementierte Lieferanten von Bordvorräten" auch Flughafenlieferungen ohne intensive Kontrolle an der Zufahrt/am Zugang in den Sicherheitsbereich eines Flughafens einbringen wollen, so müssen sie zusätzlich bei der Flughafen München GmbH ihre Benennung als „bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen" beantragen.
Die Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten von „reglementierten Lieferanten von Bordvorräten" kann dabei vom Flughafen als gleichwertig anerkannt werden. Die Flughafen München GmbH verifiziert anhand der auf der Homepage des LBA veröffentlichten Liste der „reglementierten Lieferanten von Bordvorräten", ob das antragstellende Unternehmen tatsächlich dort registriert ist.