Datenschutz

Hinweise zu Foto- und Filmaufnahmen

Datenschutzhinweise zu Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung „Bustour Nachbarschaftsregion“ der Projektgruppe IBA


Auftaktworkshop Nachbarschaftsregion

Datenschutzhinweise zu Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung "Auftaktworkshop Nachbarschaftsregion" der Projektgruppe IBA


Datenschutzerklärung

1. Anwendungsbereich
Diese Datenschutzerklärung enthält Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Nachbarschaftsbeirats Flughafen München sowie seiner Homepage.

Bei Aufruf der Homepage des Nachbarschaftsbeirats www.nachbarschaftsbeirat.de werden Nutzer auf eine Microsite der Flughafen München GmbH weitergeleitet. Für diese Microsite gilt ergänzend die entsprechende Datenschutzerklärung der Flughafen München GmbH (https://www.munich-airport.de/datenschutz) mit der Maßgabe, dass keine Tracking- oder Analytics-Maßnahmen in Bezug auf personenbezogene Daten erfolgen.  

Diese Datenschutzerklärung verwendet Begrifflichkeiten der DSGVO. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die z.B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und -erklärungen.

2. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
Nachbarschaftsbeirat Flughafen München
Christa Stewens
Vorsitzende
Telefon +49 89 975 431 00
christa.stewens@nachbarschaftsbeirat.de
www.nachbarschaftsbeirat.de

3. Kontakt Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter wurde vom Nachbarschaftsbeirat nicht berufen. Ein Erfordernis besteht gem. DSGVO bzw. BDSG für den Nachbarschaftsbeirat nicht.

4. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet:

Erfüllung der Zwecke und Aufgaben gem. der Geschäftsordnung des Nachbarschaftsbeirats. 

Die Aufgaben sind insbesondere in § 1 der Geschäftsordnung des Nachbarschaftsbeirats dargestellt. Darüber hinaus enthält § 8 der Geschäftsordnung des Nachbarschaftsbeirats Bestimmungen zur Schaffung von Transparenz, Offenheit und Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie über seine Homepage.

5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten & berechtigte Interessen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Einwilligungen [vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO]
    - Erforderlichkeit für die Erfüllung von Verträgen, deren Vertragspartei die betroffene Person ist [vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) 1. Variante DSGVO]; dies umfasst auch
    - die rechtsgeschäftlichen Verhältnisse der Mitglieder des Nachbarschaftsbeirats und seiner Gremien auf Grundlage der Geschäftsordnung des Nachbarschaftsbeirats,
    - die Vereinbarungen der Mitglieder des Nachbarschaftsbeirats sowie
    - sonstige Verträge, Vereinbarungen und Abkommen.
  • Erforderlichkeit zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, welcher der Verantwortliche unterliegt [vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO]. Die rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus den allgemeinen Verpflichtungen z.B. für Betreiber von Homepages.
    Erforderlichkeit zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen [vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO]. Die berechtigten Interessen bestehen in den Interessen der Bevölkerung rund um den Flughafen sowie der Mitglieder des Nachbarschaftsbeirats.
    Bei der Interessenabwägung werden auch die Grundsätze der Arbeit des Nachbarschaftsbeirats einbezogen, die gem. § 8.1 der Geschäftsordnung „möglichst transparent und offen verlaufen“ soll, wobei „auch die breite Öffentlichkeit (…) über den Verlauf des Verfahrens ständig unterrichtet werden“ soll und gem. § 8.1 der Geschäftsordnung die Veröffentlichung verschiedener Dokumente auf der Homepage vorsieht.

7. Empfänger
Personenbezogene Daten können zweckgebunden folgenden Empfängern offengelegt werden:

  • Mitglieder des Nachbarschaftsbeirats
  • Öffentlichkeit
    (insbesondere im Zusammenhang mit der Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über den Verlauf des Verfahrens gem. § 8.1 sowie der Veröffentlichung von Unterlagen gem. § 8.2 der Geschäftsordnung; die Homepage des Nachbarschaftsbeirats ist für die Öffentlichkeit zugänglich)
  • Flughafen München GmbH
    (insbesondere im Zusammenhang mit der Administration der Geschäftsstelle sowie der technischen Bereitstellung der Homepage)
  • Gerichte, Behörden oder andere staatliche Einrichtungen
    (bei Vorliegen rechtlicher Verpflichtungen)

8. Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die gesetzlichen Speicher- und Aufbewahrungsfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zwecks bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

9. Datenschutzanfragen / Betroffenenrechte
Das Datenschutzrecht gewährt betroffenen Personen in Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten verschiedene Rechte, insbesondere Rechte auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf jederzeitigen Widerruf von Einwilligungen.

Kontaktdaten zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte:

Nachbarschaftsbeirat Flughafen München
Christa Stewens
Vorsitzende
Telefon +49 89 975 431 00
christa.stewens@nachbarschaftsbeirat.de
www.nachbarschaftsbeirat.de

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist. Zuständige Aufsichtsbehörde in Bayern für den nicht-öffentlichen Bereich ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach.

11. Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Bereitstellung personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in Bezug auf bestimmte mandatsbezogene Angaben von Mitgliedern des Nachbarschaftsbeirats und seiner Gremien für die Arbeit des Nachbarschaftsbeirats erforderlich.

12. Automatisierte Entscheidungsfindungen finden nicht statt.

13. Stand der Information: 17.01.2019

Begrifflichkeiten
Diese Datenschutzerklärung verwendet Begrifflichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelne dieser Begrifflichkeiten werden nachfolgend erläutert:

  • „Personenbezogene Daten“: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
  • "Besondere Kategorien personenbezogener Daten": personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
  • „Verarbeitung“: jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
  • „Einschränkung der Verarbeitung“: die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
  • „Profiling“: jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
  • „Pseudonymisierung“: die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
  • „Verantwortlicher“: die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
  • „Auftragsverarbeiter“: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
  • „Empfänger“: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
  • „Dritter“: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
  • „Einwilligung“: jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.