Die Kombi-Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen vorgeschrieben, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen.
Die Kombi-Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen vorgeschrieben, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen.
Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.1, 11.2.3.3, 11.2.3.4 sowie 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI und BMV in seiner aktuellen Form.
Die Schulung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gern auf Anfrage.
Luftsicherheitskontrollpersonal, das Kontrollen von anderen Personen als Fluggästen, mitgeführten Gegenständen, Fahrzeugen sowie Waren- und Versorgungsgütern an Flughäfen durchführt.
Vor Schulungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform und ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) dem Ausbilder vorgelegt werden.
Schulungsbescheinigung gem. §8 LuftSiSchulV
Auf Anfrage
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