Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen im Bereich der Röntgenbildauswertung, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.1 der DVO (EU) 2015/1998 vollumfänglich wahrnehmen zu können.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI und BMV in seiner aktuellen Form.
Die Schulung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Luftsicherheitskontrollpersonal, dass Kontrollen von anderen Personen als Fluggästen, mitgeführten Gegenständen, Fahrzeugen sowie Waren- und Versorgungsgütern an Flughäfen durchführt.
Vor Schulungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform und ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) dem Ausbilder vorgelegt werden.
Zudem ist ein Nachweis zur Erstschulung (11.2.3.1) vor Schulungsbeginn zu Erbringen.
Die Zertifizierung / Zulassung zum Luftsicherheitskontrollpersonal setzt eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung (Theorie und Praxis) voraus, welche bei der Regierung von Oberbayern abgelegt werden muss.
Schulungsbescheinigung gem. §8 LuftSiSchulV
Aktuelle Termine und Seminarzeiten entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.
1.460 € zzgl. MwSt.
Im Seminarpreis enthalten sind Seminarunterlagen, Vormittags- & Nachmittags-Snacks, 3-Gänge-Mittagsbuffet sowie warme und kalte Getränke.