Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form.
Die Schulung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gern auf Anfrage.
Luftsicherheitskontrollpersonal, das Zugangskontrollen sowie Überwachungen und Streifengänge an Flughäfen durchführt
Vor Schulungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform und ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) dem Trainer vorgelegt werden.
Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche und praktische Prüfung vorgeschrieben.
Zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen ist eine jährliche Fortbildung erforderlich.
Wichtige Änderung zum 01.01.2026:
In Umsetzung der geltenden EU-Vorgaben ist seit dem 1. Januar 2026 für die Erstzertifizierung der 11.2.3.5-Personale eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.
Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV
Aktuelle Termine und Seminarzeiten entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.
1.460,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Seminarpreis enthalten sind Seminarunterlagen, Vormittags- & Nachmittags-Snacks, 3-Gänge-Mittagsbuffet sowie warme und kalte Getränke.