11.2.3.5. Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal 

Diese Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben. 

Nutzen

Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

Inhalt

  • Grundlagen der Luftsicherheit

  • Sicherheitsausrüstung
  • Soziale Kompetenz
  • Praktische Übungen

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.

Voraussetzungen

Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG

Wichtige Hinweise

Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.

Wichtige Änderung zum 01.01.2025:

Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung wird ab dem 01.01.2025 eine jährliche Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen erforderlich.

Zertifikat

Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

  • 10.04.2024
  • 24.04.2024
  • 15.05.2024
  • 29.05.2024
  • 12.06.2024
  • 26.06.2024

Dauer 4 UE

Kosten

215,00 Euro zzgl. MwSt.

Im Seminarpreis enthalten sind: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und Kaffee

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH