11.2.5. Sicherheitsbeauftragte 

Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten ist für Personen, die Sicherheitsverantwortung übernehmen und Luftsicherheitsaufgaben wahrnehmen, vorgeschrieben. 

Nutzen

Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.

Inhalt

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen

  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Fähigkeit zur Motivation anderer
  • Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Post und Fracht
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  • Robuste und belastbare Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte, die auf nationaler oder lokaler Ebene Verantwortung dafür tragen, dass ihr Sicherheitsprogramm und dessen Durchführung den Rechtsvorschriften entspricht

Voraussetzungen

Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG.

Wichtige Hinweise

  • Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.

  • Diese Schulung dient nicht zum Nachweis im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrtbundesamts.

Wichtige Änderung zum 01.01.2025: 

Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung erhöht sich ab dem 01.01.2025 der Fortbildungsumfang auf mindestens 10 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren.

Zertifikat

Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Siehe Veranstaltungstermine / Anmeldeformular unten

Dauer: 5 Tage


Kosten

1.465,00 Euro zzgl. MwSt.

Im Seminarpreis enthalten sind: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und Kaffee, Mittagessen, Lernerfolgskontrolle

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH 

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Anmeldeformular