11.2.3.5. Luftsicherheitskontrollpersonal

Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben. 

Nutzen

Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können. 

Inhalt

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
  • Robuste und belastbare Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor

Zielgruppe

Luftsicherheitskontrollpersonal, das Zugangskontrollen sowie Überwachungen und Streifengänge an Flughäfen durchführt

Voraussetzungen

Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG

Wichtige Hinweise

Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.

Wichtige Änderung zum 01.01.2025:

Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung wird ab dem 01.01.2025 eine jährliche Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen erforderlich.

Zertifikat 

Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Siehe Anmeldeformular unten

Dauer: 30 UE

Tag 1 bis Tag 4: 8:30 - 15:00 Uhr

Kosten

870,00 Euro zzgl. MwSt. 

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH