Diese Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form.
Die Fortbildung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Grundlagen der Luftsicherheit
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gern auf Anfrage.
Die Fortbildung richtet sich an Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.
Vor Fortbildungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform, ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) sowie die Bescheinigung der Erstschulung dem Trainer vorgelegt werden.
Wichtige Änderung zum 01.01.2025:
Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung wird ab dem 01.01.2025 eine jährliche Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen erforderlich.
Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV
Dauer: 5 Stunden (09:00 - 14:00 Uhr)
250,00 Euro zzgl. MwSt.