11.2.3.5. Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal 

Diese Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben. 

Nutzen

Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

Inhalt

Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form.

Die Fortbildung beinhaltet unter anderem folgende Themen:

  • Grundlagen der Luftsicherheit

  • Sicherheitsausrüstung
  • Soziale Kompetenz
  • Praktische Übungen

Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gern auf Anfrage.

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.

Voraussetzungen

Vor Fortbildungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform, ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) sowie die Bescheinigung der Erstschulung dem Trainer vorgelegt werden.

Wichtige Hinweise

Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.

Wichtige Änderung zum 01.01.2025:

Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung wird ab dem 01.01.2025 eine jährliche Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen erforderlich.

Zertifikat

Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Aktuelle Termine entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.

Dauer: 5 Stunden (09:00 - 14:00 Uhr)

Kosten

250,00 Euro zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH