Ab dem 01.01.2021 müssen die Inhaber von Fahrberechtigungen nach festgelegten Übergangsfristen erfolgreich an einer Wiederholungsschulung teilnehmen, um eine Verlängerung ihrer jeweiligen FMG-Fahrberechtigung zu erlangen. Diese kann mit Durchführung des Online-Kurses "Vorfeldführerschein Recurrent", um jeweils zwei Jahre ab Durchführungstag verlängert werden.
Grundlage hierfür sind die Verordnungen (EG) Nr. 1108/2009 und Nr. 139/2014 (ergänzend in Anhang IV, Teilabschnitt B, ADR.OPS.B.024) sowie EU VO 2020/2148 (ADR.OR.D.017).