Sie erhalten die Erlaubnis auf definierten Flächen des nicht-öffentlichen Bereichs des Flughafens München zu fahren.
Sie erhalten die Erlaubnis auf definierten Flächen des nicht-öffentlichen Bereichs des Flughafens München zu fahren.
Sie lernen:
Personen, die den nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München auf Grund ihrer dienstlichen Aufgaben/beruflichen Tätigkeit wiederholt befahren müssen.
Seit 01.01.2021 müssen die Inhaber:innen von Fahrberechtigungen nach festgelegten Übergangsfristen erfolgreich an einer Wiederholungsschulung teilnehmen, um eine Verlängerung ihrer jeweiligen FMG-Fahrberechtigung zu erlangen. Diese kann mit Durchführung des Online-Kurses "Vorfeldführerschein Recurrent", um jeweils zwei Jahre ab Durchführungstag verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Wiederholungsschulung vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrberechtigung erfolgen muss.
Grundlage hierfür sind die Verordnungen (EG) Nr. 1108/2009 und Nr. 139/2014 (ergänzend in Anhang IV, Teilabschnitt B, ADR.OPS.B.024) sowie EU VO 2020/2148 (ADR.OR.D.017).
FMG-Fahrberechtigung gültig für zwei Jahre.
Da der Kurs pünktlich um 8:00 Uhr die AirportAcademy für den topographischen Teil verlässt, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 7:45 Uhr anwesend zu sein. Angemeldete Personen, die zu spät kommen, können nach Abfahrt des Kurses leider nicht mehr am Seminar teilnehmen.
Laufend - siehe Anmeldeformular
Dauer: 07:45 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Siehe Anmeldeformular
Für die Neuausstellungen des Vorfeldführerscheines (z.B. bei Verlust oder Namensänderung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an aviation.training@munich-airport.de.
Bitte beachten Sie unsere aktualisierten Teilnahme- und Geschäftsbedingungen, die für die Buchung und Durchführung aller angebotenen Leistungen der AirportAcademy gelten. Die aktualisierten Bedingungen können Sie auf folgender Seite aufrufen: AGB der AirportAcademy