Die Schulung zum Sicherheitspersonal ist für Personen, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung zum Sicherheitspersonal ist für Personen, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form.
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gern auf Anfrage.
Personal, welches Zugang zu gesicherter Luftfracht und Luftpost hat.
Vor Schulungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform und ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) dem Trainer vorgelegt werden.
Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.
Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV
Dauer: 6,5 Stunden
415,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Im Seminarpreis enthalten sind Seminarunterlagen, Vormittags- & Nachmittags-Snacks, 3-Gänge-Mittagsbuffet sowie warme und kalte Getränke.
Aktuelle Termine für den Kurs 11.2.3.9 Sicherheitspersonal für Luftfracht und Luftpost (Schulung) sind nach dem Anmelden in der Learning Experience Plattform (LXP) der AirportAcademy verfügbar.
Die Buchung erfolgt direkt über das Portal. Ein Benutzerkonto ist hierfür erforderlich. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an oder erstellen ein Konto.
Ausführliche Informationen zur LXP bietet unser FAQ‑Bereich.