Die Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Fortbildung dient zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.5 (11.2.3.10) der DVO (EU) 2015/1998.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form.
Die Fortbildung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Vor Fortbildungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform, ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) sowie die Bescheinigung der Erstschulung dem Trainer vorgelegt werden.
Wichtige Änderung zum 01.01.2025:
Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung erhöht sich ab dem 01.01.2025 der Fortbildungsumfang auf mindestens 10 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren.
Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV
Aktuelle Termine entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.
Dauer: 9,25 Stunden
620,00 Euro zzgl. MwSt.