11.2.5 Fortbildung Sicherheitsbeauftragte

Die Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.

Nutzen

Die Fortbildung dient zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.5 (11.2.3.10) der DVO (EU) 2015/1998.

Inhalt

Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form. 

Die Fortbildung beinhaltet unter anderem folgende Themen:

  • Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontrollmaßnahmen sowie internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontrollmaßnahmen sowie internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit auswirken
  • Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern (Motivation von Mitarbeitern)
  • Rollenspiele zur Motivation von Mitarbeitern

Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte, die auf nationaler oder lokaler Ebene Verantwortung dafür tragen, dass ihr Sicherheitsprogramm und dessen Durchführung den Rechtsvorschriften entsprechen.

Voraussetzungen

Vor Fortbildungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform, ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) sowie die Bescheinigung der Erstschulung dem Trainer vorgelegt werden.

Hinweise

Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.

Diese Fortbildung dient nicht zum Nachweis im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrtbundesamt.

Wichtige Änderung zum 01.01.2025:

Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung erhöht sich ab dem 01.01.2025 der Fortbildungsumfang auf mindestens 10 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren.

Zertifikat

Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Aktuelle Termine entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.

Dauer: 9,25 Stunden

Kosten

620,00 Euro zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH