Ab 1.1.2024 ist zum Befahren des Rollfeldbereichs der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen gem. VO(EU) 139/2014 ADR.OPS.B.029 verpflichtend.
Die Beantragung der Qualifikation Rollfeldführerschein ist somit nur in Verbindung mit einem gültigen Sprachzertifikat möglich, welches mindestens das Sprachniveau ICAO Stufe 4 (deutsch) oder besser vorweist.
Die Sprachkenntnisse werden durch ein Zertifikat nachgewiesen, das von der die Bewertung vornehmenden Organisation oder qualifizierten Person ausgestellt wird, mit dem die Sprache bzw. Sprachen und das jeweilige Niveau der Sprachkompetenz bescheinigt und das Datum der Prüfung angegeben wird. Das Formular zur Bewertung der Sprachkompetenz finden Sie als Bestandteil des Anmeldeformulars "Anmeldung Rollfeldeinweisung".