Verlängerung Ihrer Erlaubnis, auf dem nicht-öffentlichen Bereich des Flughafen Münchens zu fahren. Gültigkeit: 2 Jahre
Verlängerung Ihrer Erlaubnis, auf dem nicht-öffentlichen Bereich des Flughafen Münchens zu fahren. Gültigkeit: 2 Jahre
Sie lernen:
Personen, die den nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München befahren müssen
FMG-Fahrberechtigung für weitere 2 Jahre
Seit dem 01.01.2021 müssen die Inhaber:innen von Fahrberechtigungen erfolgreich an einer Wiederholungsschulung teilnehmen, um eine Verlängerung ihrer jeweiligen FMG-Fahrberechtigung zu erlangen. Diese kann mit Durchführung des Online-Kurses (WBT) "Vorfeldführerschein Recurrent" um jeweils zwei Jahre ab Durchführungstag verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Wiederholungsschulung vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrberechtigung erfolgen muss.
Grundlage hierfür sind die Verordnungen (EG) Nr. 1108/2009 und Nr. 139/2014 (ergänzend in Anhang IV, Teilabschnitt B, ADR.OPS.B.024) sowie EU VO 2020/2148 (ADR.OR.D.017).
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie zum Nachweis der Durchführung eine Bescheinigung. Den damit verlängerten, gültigen Vorfeldführerschein erhalten Sie auf dem Postweg. Dies geschieht automatisch und bedarf keinerlei Aktion Ihrerseits.
Der Online-Kurs ist als WBT jederzeit durchführbar.
Dauer: ca. 30 Min.
38,00 Euro zzgl. MwSt.
Erst-Registrierung / Konto anlegen
Login für bereits registrierte Nutzer
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zur LXP
Mitarbeitende mit einer FMG-Emaildresse müssen keine Registrierung vornehmen, sondern können sich mit einem Klick über den Button "Anmelden mit FMG-Kennung" direkt in der LXP einloggen.
Für die Neuausstellungen des Vorfeldführerscheins (z.B. bei Verlust oder Namensänderung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an aviation.training@munich-airport.de.