Zollkontrolle bei der Ausreise

Zulässige Barmittel, Waren und Freimengen

Aktuelle Informationen welche Waren, Freimengen und Bargeldmittel zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken abgabefrei aus Deutschland ausgeführt werden können erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Reisen innerhalb der EU

Reisen in einen Nicht-EU-Staat

Informationen des Luftfahrtbundesamts

Zollbeamte verlassen das Flugzeug

Ausfuhr von anmeldepflichtigen Waren

Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen mit, melden Sie die Ware beim Zoll an. Waren, die zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, sind unabhängig von ihrem Wert immer anzumelden. Dies gilt auch für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Munition, artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon sowie daraus hergestellte Waren).


So erhalten Sie Ihre Ausfuhrbescheinigung:

  1. Bitte lassen Sie Ihr Gepäckstück am Schalter der Luftverkehrsgesellschaft mit einem Gepäckanhänger versehen.
  2. Bringen Sie das Gepäck anschließend zum Zollbüro. Anmeldepflichtige Waren, die Sie im Handgepäck transportieren, können Sie direkt im Zollbüro vorlegen.
  3. Im Zollbüro wird Ihnen eine Ausfuhrbestätigung ausgestellt. Bitte legen Sie dafür vor:
    - die auszuführenden Waren
    - Ihren Reisepass
    - andere Grenzübertrittpapiere
    - Ihr für den selben Tag ausgestelltes Flugticket
    - Ausfuhrbelege (z.B. Rechnung oder Tax-Free-Schecks). Die Ausfuhrbelege müssen mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse versehen sein.

Zollbüro

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Zollbüro

  • Bereich nach der Sicherheitskontrolle

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  • Geöffnet täglich 6:00 - 21:00 Uhr

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