Aktuelle Informationen welche Waren, Freimengen und Bargeldmittel zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken abgabefrei aus Deutschland ausgeführt werden können erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
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Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen mit, melden Sie die Ware beim Zoll an. Waren, die zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, sind unabhängig von ihrem Wert immer anzumelden. Dies gilt auch für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Munition, artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon sowie daraus hergestellte Waren).