Fluggäste, die ihren Flug an einem EU-Flughafen begonnen haben, führen nur Flüssigkeiten mit sich, die den Bestimmungen entsprechen. In dem Fall können die Flüssigkeiten auch auf dem Anschlussflug mitgeführt werden.
Sind Fluggäste jedoch von einem Non-EU-Flughafen gestartet, müssen sie bei einem Anschlussflug in der EU selbst dafür sorgen, dass alle im Handgepäck mitgeführten Flüssigkeiten (á max. 100 ml) in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sind. Flüssige Medizin oder diätetische Flüssigkeiten - wie Babynahrung - dürfen ohne Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
Die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln auf Anschlussflügen, die von EU-Flughäfen starten, ist gestattet. Voraussetzung ist, dass die Flüssigkeiten am Verkaufsort auf einem Flughafen oder an Bord eines Luftfahrtzeuges in einem manipulationssicheren Beutel (STEB) versiegelt wurden. Alle mitgeführten Flüssigkeiten sind dem Kontrollpersonal anzuzeigen.
Dürfen Passagiere, die ihre Flugreise außerhalb der EU beginnen und innerhalb der EU umsteigen, Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren?
Flüssigkeiten, die auf einem Flug außerhalb der EU mitgeführt werden, müssen beim Umsteigen innerhalb der EU in der erlaubten Menge (á max. 100 ml) in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sein.
Flüssige Medizin oder diätetische Flüssigkeiten - wie Babynahrung - dürfen ohne Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
Bei Nichteinhaltung dürfen die Flüssigkeiten nicht mit an Bord genommen werden. Die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln auf Anschlussflügen ist gestattet. Voraussetzung ist, dass die Flüssigkeiten am Verkaufsort auf einem Flughafen oder an Bord eines Luftfahrtzeuges in einem manipulationssicheren Beutel (STEB) versiegelt wurden.
Alle mitgeführten Flüssigkeiten sind dem Kontrollpersonal anzuzeigen.
Ergänzende Informationen:
Übersicht Schengen / Non-Schengen