Um sich als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen benennen zu lassen, reichen Sie bitte die nachfolgenden Dokumente sowie einen Schulungsnachweis gem. Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) 2015/1998 und einen amtlichen Handelsregisterauszug vollständig und unterschrieben ein. Die Adresse finden Sie im Antragsformular.
Alle Personen, die Kontrollen an den Lieferungen durchführen, benötigen zudem eine Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 des Anhangs der VO (EU) 2015/1998.
Darüber hinaus wird für den Zutritt/die Zufahrt zum Sicherheitsbereich ein Flughafenausweis, Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette benötigt.