Die Ausweisstelle ist am Donnerstag, den 30. Oktober 2025 ganztägig geschlossen.
Ab Montag, den 3. November 2025 ist die Ausweisstelle zu den gewohnten Öffnungszeiten (siehe unten) erreichbar.
Die Ausweisstelle ist am Donnerstag, den 30. Oktober 2025 ganztägig geschlossen.
Ab Montag, den 3. November 2025 ist die Ausweisstelle zu den gewohnten Öffnungszeiten (siehe unten) erreichbar.
Das bestehende PDF-Beantragungsformular "KFZ Plakette" wird nur noch bis einschließlich 24.10.2025 angenommen.
Vom 24.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 ist die Beantragung und Bearbeitung von KFZ-Plaketten nicht möglich.
Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues Verfahren, welches ab dem 1.11.2025 in Kraft tritt. Weitere Informationen folgen unter der Rubrik „Plaketten“.
Der Flughafenausweis dient zur Identifizierung und berechtigt den Träger, entsprechend der Farbe, in bestimmte Sicherheitsbereiche einzutreten.
Nach erfolgreichen Erhalt des Flughafenausweises haben Sie die Möglichkeit, elektronische und mechanische Schlüssel zu beantragen. Den Schlüssel können Sie mit gültigem Schlüsselantrag in der Schließanlagenverwaltung im Terminal 1 - Ebene 03, Ankunft B abholen und erhalten somit Zutritt zu Ihrem Arbeitsbereich.
Den Flughafenausweis sowie Zufahrtsplaketten können Sie in der Ausweisstelle MAC abholen. Infos zur Abholung der Aufenthaltsplaketten erhalten Sie unter vehicle-badge@munich-airport.de
Wir bieten eine Schulung zum richtigen ausfüllen des Ausweisantrages an. Sofern Sie bei einer Ausweisantragsschulung teilnehmen möchten, schicken Sie uns bitte eine Mail diesbezüglich an: ausweiswesen@munich-airport.de.
Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2025 die Meldebescheinigung nicht mehr benötigt wird.
Damit Beschäftigte Zutritt zum Sicherheitsbereich erlangen können, ist neben einem gültigen Zutrittsmedium auch eine vorgelagerte Sicherheitskontrolle gem. § 8 LuftSiG an einer Beschäftigtenkontrollstelle erforderlich. Der nebenstehende Plan enthält eine Übersicht der Standorte sowie die aktuell gültigen Öffnungszeiten.
Die Konzernsicherheit der Flughafen München GmbH (KS) trägt die Verantwortung für alle Security-Belange auf Basis des § 8 Luftsicherheitsgesetz sowie darüber hinaus für die unternehmerische Gefahrenvorsorge. Folglich müssen alle sicherheitsrelevanten Vorgänge auf dem Flughafengelände bzw. mit Bezug zur Flughafen München GmbH durch die Konzernsicherheit geprüft und genehmigt werden. Sofern sich dabei das Erfordernis einer Beauftragung von Sicherheitspersonal ergibt, ist dies gesondert und kostenpflichtig zu beauftragen. Die Konzernsicherheit hat im Rahmen ihrer Governancerolle die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen am Campus an die FMSicherheit übertragen.
Bitte beachten Sie, dass Bestellungen direkt von der FMSicherheit und ausschließlich über das nebenstehende SDL-Formular entgegengenommen werden.
Weiterführende Informationen zur FMSicherheit erhalten Sie hier.Der nebenstehenden Entgeltordnung der Konzernsicherheit entnehmen Sie die wesentlichen Dienstleistungen, Geschäftsbesorgungen und sonstigen Leistungen der Flughafen München GmbH im Konzernbereich Konzernsicherheit und die zum Erscheinungsdatum dafür geltenden Preise.