Qualifikation zur Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben gem. 11.2.3.4 Anhang DVO(EU) 2015/1998
Qualifikation zur Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben gem. 11.2.3.4 Anhang DVO(EU) 2015/1998
Basis-Inhalte sind u.a.:
Spezifische Inhalte sind u.a.:
Luftsicherheitskontrollkräfte für Fahrzeugkontrollen sind Personen, die Fahrzeugkontrollen durchführen.
Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG
Schulungsbescheinigung gem. § 20 und § 21 LuftSiSchulV
Auf Anfrage
Dauer: 40 UE
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