11.2.3.4. Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK) für Fahrzeugkontrollen

Nutzen

Qualifikation zur Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben gem. 11.2.3.4 Anhang DVO(EU) 2015/1998

Inhalt

Basis-Inhalte sind u.a.:

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen.
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über die Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen.
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen.
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise

Spezifische Inhalte sind u.a.:

  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände.
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle.
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren.
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände.
  • Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichen zu gewährleisten.

Zielgruppe

Luftsicherheitskontrollkräfte für Fahrzeugkontrollen sind Personen, die Fahrzeugkontrollen durchführen.

Voraussetzungen

Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG

Wichtige Hinweise

  • Prüfung: Behördliche Prüfung
  • Gesetzliche Grundlagen: § 3 LuftSiSchulV; Anhang 11.2.3.4. VO(EU)2015/1998

Zertifikat

Schulungsbescheinigung gem. § 20 und § 21 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Auf Anfrage 

Dauer: 40 UE

Kosten

Auf Anfrage

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH 

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