Gutachten zur Konfigurationsanalyse vorgestellt

7. Sitzung des Nachbarschaftsbeirats Flughafen München am 29.03.2006

30.03.2006
Unter Zugrundelegung der Planungsziele der FMG

  • ungeschmälerte Bestandserhaltung und optimale Windverfügbarkeit der neuen Start- und Landebahn,
  • Kapazitätssteigerung auf mindestens 120 Flugbewegungen pro Stunde für jede der beiden Betriebsrichtungen,
  • maximal 4 Minuten durchschnittliche Verspätung,
  • Sicherstellung eines unabhängigen Zweibahnsystems für den Fall der Sperrung einer der bestehenden Start- und Landebahnen

kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass von 25 untersuchten Bahnlagen zuzüglich 6 untersuchten Varianten 6 die Kapazitätsanforderungen erfüllen können. Es sind dies alles Parallellagen, die einen unabhängigen Betrieb gewährleisten, nämlich die folgenden nördlichen Parallellagen:

Achsabstand 760 m, Schwellenversatz 0 m (Variante 4b)
Achsabstand 1.035 m, Schwellenversatz 1.350 m (Variante 5a)
Achsabstand 1.180 m, Schwellenversatz 2.100 m (Variante 5b)
Achsabstand 1.525 m, Schwellenversatz 2.600 m (Variante 7)
Achsabstand 1.525 m, Schwellenversatz 0 m (Variante 8)
und die Parallellage zur Südbahn
Achsabstand 760 m, Schwellenversatz 0 m (Variante 22a)

Alle anderen geprüften Varianten einschließlich Parallellagen kämen an die geforderte Kapazität bei weitem nicht heran.

Herr Vill, Mitglied der Geschäftsführung der FMG, stellte dazu fest, es handle sich bei der Konfigurationsanalyse lediglich um eine Überprüfung der Kapazität ohne Berücksichtigung der Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt. Bereits jetzt könnten vier Varianten (4b, 7, 8, 22a) nahezu ausgeschlossen werden, da eine überproportionale Belastung für die Bevölkerung deutlich erkennbar sei und der Flächenverbrauch bei einzelnen Varianten sehr groß sei. Seiner persönlichen Einschätzung zufolge werde es zu einer Favorisierung der Variante 5b kommen, die im Vergleich zu Variante 5a für die Bevölkerung weniger belastend erscheine. Dies müsse jedoch noch durch entsprechende Gutachten untersucht werden.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde zudem angeregt, eine weitere Variante, nämlich die zwei bereits luftrechtlich genehmigten 2.500 m langen Bahnen im Süden und im Norden, mit jeweils ca. 500 m Abstand zu den bereits bestehenden Runways zu prüfen, um für den Fall eines Ausbaus des Münchner Flughafens eine gleichmäßige Verteilung der zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung zu erreichen. Herr Vill sicherte zu, diese Variante zusätzlich gutachterlich prüfen zu lassen. Mit einem Ergebnis der Prüfung kann in ca. zwei Monaten gerechnet werden.

Auch die Notwendigkeit einer Länge des Runways von 4 km wurde bezweifelt. Der Sachverständige begründete dies mit dem Erfordernis bei Betriebsstörungen den Flugverkehr vernünftig aufrecht erhalten zu können.

Im Rahmen der weiteren Gutachten (Kapazitätsgutachten, Lärmgutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung etc.) werden die Gesichtspunkte der möglichst geringen Beeinträchtigung der Bevölkerung mit einbezogen werden.

Die nächsten Sitzungen des Nachbarschaftsbeirats finden statt am:
24. Mai 2006, Thema: Kapazität und technische Planung
01. Juni 2006, Thema: Lärm und Lufthygiene

Downloads

Weitere Pressemeldungen