Presseerklärung von Edda Huther: Bewertung der 11. Sitzung

15.07.2006
Die Kommunen im Nachbarschaftsbeirat haben die grundsätzliche Zustimmung zu einem Fonds über freiwillige Leistungen erkämpft. Sie sollten diesen Erfolg durch Weiterverhandeln sichern. Die Kommentare zur letzten Sitzung des Nachbarschaftsbeirats durch verschiedene Kommunalvertreter in den Medien geben mir Anlass, auch meinerseits eine Bewertung vorzunehmen:

Zugegeben, die Kommunen haben mit ihrer Forderung zu einem Abgehen vom Kapazitätsziel von 120 Bewegungen keinen Erfolg gehabt. Dass das besonders hart trifft, verstehe ich. Ich sehe aber nicht, dass generell gegenüber den Forderungen der Kommunen die Tür zugeschlagen worden wäre. Im Gegenteil besteht die Notwendigkeit und Chance sie durch Weiterverhandeln im Nachbarschaftsbeirat weiter zu öffnen.

Konkret: Beim Verkehrsausbau, zu dem der Nachbarschaftsbeirat zwei Resolutionen gefasst hatte, ist jedenfalls die Zusage des Freistaats Bayern, die Planung für den Erdinger Ringschluss einschließlich Neufahrner Gegenkurve und für die Walpertskirchner Spange vorzufinanzieren ein großer und neuer Schritt vorwärts. Die Planung für dieses für das Umland so wichtige Verkehrsvorhaben wird damit erstmals konkret angegangen. Ich meine, der Nachbarschaftsbeirat muss hier weiter am Ball bleiben. Er kann durch gemeinsamen Druck jedenfalls mehr bewirken als durch Klagen über bestehende Unzulänglichkeiten.

Was die Forderung nach einem "Umlandeuro" angeht, ist die Tür in der Sitzung erstmal aufgemacht worden. Die Kommunen mögen ihn schon lange gefordert haben. Sie haben bisher nicht die leiseste Zusage gehabt. Jetzt ist auf den Druck der Kommunen im Nachbarschaftsbeirat hin einem Fonds für gewisse Investitionen von Gemeinden und für besondere Belastungen von Bürgern von allen drei Gesellschaftern erstmals grundsätzlich zugestimmt worden. Dieser Erfolg sollte nicht aufgegeben sondern ausgebaut werden.

Höhe und Ausgestaltung des Fonds sind noch offen, vieles mag unklar sein. Gerade darum sollte man geschlossen weiterverhandeln. Wohl gemerkt: es geht um freiwillige Leistungen der Flughafengesellschaft über rechtlich gesicherte Ansprüche hinaus.

Es wird gerne mit dem im Mediationsverfahren am Flughafen Wien installierten Fonds argumentiert. Dort ist die Beteiligung explizit daran geknüpft, dass auf eine Klage gegen den Ausbau verzichtet wird. Hier in München ist von vorneherein klar, dass sich die Bürger und Kommunen gegen den Bau einer dritten Startbahn mit allen rechtlichen Mitteln wehren wollen. Trotzdem ist der Fonds nicht ausgeschlossen worden.

Zum Vorschlag, man könne den Nachbarschaftsbeirat ruhen lassen und nach Entscheidung der Gerichte gegebenenfalls weiter verhandeln: für den Vorhabensträger besteht kein Anlass mehr, über die Gewährung freiwilliger Leistungen nachzudenken, wenn die Gerichte die dritte Startbahn zugelassen haben. Die Chance für die Bürger des Umlandes, freiwillige Ausgleichsleistungen zu erhalten, und zwar unabhängig von dem Vorgehen gegen eine dritte Bahn, besteht nur, wenn man jetzt weiter verhandelt.

Verständlicherweise wollen sich Kommunalvertreter nicht vorwerfen lassen, sie ließen sich ihre Zustimmung zur dritten Startbahn abkaufen. Es wäre doch aber fahrlässig, nicht zu versuchen, für den Fall, dass alle rechtlichen Mittel scheitern und eine dritte Bahn kommt, soweit wie möglich freiwillige Leistungen, die kein Gericht gewähren kann, zu den gesetzlich vorgesehenen zusätzlich für die Bürger zu sichern. Für die Kommunen wie für die Bürgerinitiativen sollte gelten: dagegen kämpfen, aber für den Fall der Fälle das bestmögliche an Leistungen für Kommunen und Bürger zu erreichen suchen.

Im Übrigen sollte auch das Informationsangebot im Nachbarschaftsbeirat nicht unterschätzt werden.

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