Presse: Verbesserung der Verkehrsanbindung im Osten

Erste Arbeiten für die Tunnelverlängerung im Osten des Flughafens München starten

22.11.2017

Im Zuge der Verbesserung der Verkehrserschließung des Münchner Flughafens starten auf der Ostseite des Airports in Kürze die ersten konkreten Vorabmaßnahmen: die Verlängerung des unter dem Flughafengelände bestehenden Bahntunnels nach Osten, die für die Realisierung des Erdinger Ringschlusses notwendig ist und die Leistungsfähigkeit der bestehenden Schieneninfrastruktur erhöht. In Kürze beginnen hierfür auf den flughafeneigenen Projektflächen die Erd- und Rodungsarbeiten zur Vorbereitung des Baufeldes.

Der Tunnel, der derzeit auf Höhe des Terminal 2-Satelliten endet, wird um rund 1,8 Kilometer nach Osten verlängert. Im Anschluss daran wird die oberirdische Strecke inklusive der Abstell- und Wendeanlage Schwaigerloh für die S-Bahnen und Züge aus Nordostbayern gebaut. Diese Wendeanlage stabilisiert in hohem Maße die Betriebsqualität von S-Bahn und Regionalverkehr am Flughafen. Die Gesamtinvestition der Flughafen München GmbH (FMG) für das Tunnelprojekt wird voraussichtlich rund 115 Millionen Euro betragen.

"Dieses Engagement des Flughafens kommt nicht nur der Schienenanbindung des Münchner Airports, sondern letztlich dem Flughafenumland und dem gesamten südbayerischen Raum zugute", erklärte der FMG-Aufsichtsratsvorsitzende und Bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder. "Unsere stark beanspruchte Verkehrsinfrastruktur", so der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh, "wird durch die neue Trasse erheblich mehr Leistungsfähigkeit gewinnen. Dafür haben wir uns im Schulterschluss mit den Flughafennachbarn seit Jahren stark gemacht."

Der Beginn der eigentlichen Bauarbeiten soll nach derzeitigem Stand im zweiten Quartal 2018 erfolgen. Um die baulichen Eingriffe zu kompensieren, die durch den Tunnelbau, den geplanten Straßenausbau beim "Flughafenzubringer Ost" sowie durch die ebenfalls anstehenden Vorfelderweiterungen verursacht werden, hat die FMG unlängst damit begonnen, im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene naturschutzfachliche Kompensationsflächen im notwendigen Umfang herzustellen.

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