Nach einem vorangegangenen Feuerwehreinsatz wurde der Flugbetrieb um 22:15 Uhr wieder aufgenommen. Es kann allerdings derzeit noch zu Verzögerungen und Einschränkungen kommen.
Bitte wenden Sie sich für den Status Ihres Fluges direkt an Ihre Airline.
Zulässige Waren und Freimengen bei der Zollkontrolle
Transportieren Sie in Ihrem Handgepäck nur die Artikel, auf die Sie während der Reise nicht verzichten wollen oder können. Je weniger Handgepäck, desto reibungsloser kommen Sie durch die Sicherheitskontrolle.
Mehr Infos zur Sicherheits- und Passkontrolle
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen Sie auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, im Handgepäck mitführen.
E-Zigaretten und Powerbanks müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Achten Sie auf Kurzschlussschutz (z. B. durch Originalverpackung oder Abkleben der Pole) und Schutz vor unbeabsichtigter Aktivierung (z. B. durch Abschalten des Geräts oder Entfernen der Batterien). Es dürfen maximal zwei Powerbanks mit je max. 100 Wh (ca. 27.000 mAh) pro Person mitgeführt werden. Das Laden von Powerbanks oder das Aufladen anderer Geräte während des Fluges ist nicht erlaubt.
Flüssigkeiten, Cremes etc. aus Duty-free-Einkäufen können Sie von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft wird. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und Spezialnahrungen untersucht.
Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018 angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wird um Pulver oder pulverähnliche Substanzen ergänzt, die mit einem Volumen von mehr als 350ml nicht mehr zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt sein werden.
Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumeninhalt können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, wenn die Substanz nicht zweifelsfrei als unbedenklich eingestuft wird. Zu weiteren Details, wenden Sie sich bitte an die TSA oder die nationalen Behörden.
Wir empfehlen allen Passagieren mit Reiseziel USA auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.
Passagiere der Airlines Lufthansa (LH), Austrian Airlines (OS), Lufthansa City Airlines (VL), Discover Airlines (4Y), Air Dolomiti (EN), Brussels Airlines (SN) und SWISS (LX), können ihr regelkonformes Handgepäck kostenfrei am Handgepäckschalter 460 oder an den Automaten 432-445 einchecken, um die Sicherheitskontrolle über den Fast Track schneller zu passieren. Das Servicepersonal vor Ort schaltet nach der Aufgabe des Handgepäcks die Bordkarte mittels Handscanner für den Fast Track frei.
Surfbrett, Fahrrad und Co. können Sie an separaten Check-in Schaltern für Sperrgepäck aufgeben. Bitte kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft, wenn Sie Sperrgepäck mitführen möchten. Informationen zu Sperrgepäck, Freigepäck und Gebühren für Übergepäck erhalten Sie bei Ihrer Airline.
Im Terminal 1 und Terminal 2 werden Sie gebeten, Ihren Kinderwagen am Sperrgepäckschalter abzugeben. Sind Sie mit einem Buggy unterwegs, können Sie ihn wie einen Koffer am Check-In Schalter abgeben.
Nutzen Sie den kostenlosen Buggy-Verleih – direkt hinter der Sicherheitskontrolle, im Terminal 1 oder im öffentlichen Bereich nahe Check-in Z.
Im öffentlichen Bereich von Terminal 2, in der Nähe des Familien-Check-ins, stehen Leihbuggys zur Verfügung. Diese können bis zum Gate mitgenommen werden.